Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

discover translation Elizabeth Lehnich, Am Ree 19, 22459 Hamburg

1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Vereinbarungen zwischen discover translation Elizabeth Lehnich ( Übersetzer) und dem Auftraggeber, soweit nicht durch Gesetz etwas Anderes vorgeschrieben oder zwischen Übersetzer und Auftraggeber schriftlich vereinbart worden ist.

1.2 Diese AGB werden vom Auftraggeber mit der Erteilung des Auftrages ausdrücklich anerkannt und gelten ohne erneute gesonderte Einbeziehung für die gesamte Geschäftsbeziehung einschließlich etwaiger Folgeaufträge.
Abweichende Auftragsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich zurückgewiesen und sind unverbindlich.

2. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt grundsätzlich schriftlich per E-mail, Fax oder postalisch.
Der Auftrag ist erst angenommen, wenn der Übersetzer die Annahme schriftlich bestätigt.
Ausführungsmängel und/oder -Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Auftragsumfang
3.1 Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung mit der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung grundsätzlich in einem Windows-kompatiblen Dateiformat.

3.2 Die Leistung des Übersetzers beinhaltet keine zusätzlichen oder besonderen Arbeiten wie etwa einen bestimmten Satz der Texte, Formatierungen, Gestaltungen oder Anpassung an Vorlagen des Auftraggebers.

Verlangt der Auftraggeber die Verwendung einer spezifischen Terminologie oder einer besonderen Sprachform, ist das bei Auftragserteilung gesondert zu vereinbaren.

4. Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Übersetzer nach dessen Vorgabe alle erforderlichen Informationen und Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Glossare oder Paralleltexte, die zur Übersetzung und zum Inhaltsverständnis notwendig sind, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.
Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheit ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.2 Der Übersetzer behält sich vor, offensichtliche Unrichtigkeiten oder Unklarheiten nach bestem Wissen aufgrund des zu verstehenden Sinngehalts des Urtextes eigenständig zu korrigieren und in sprachlich einwandfreie Darstellung zu setzen; diese Abweichungen sind gesondert kenntlich zu machen.

4.3 In allen anderen Fällen hält der Übersetzer Rücksprache mit dem Auftraggeber; Verzögerungen hieraus gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber hat sicher zu stellen, dass bei Inanspruchnahme fremder Urheber- oder Verwertungsrechte notwendige Genehmigungen oder Rechteübertragungen vorliegen.

5. Mitwirkung Dritter
Der Übersetzer ist berechtigt, den Auftrag auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers ganz oder teilweise auf fachkundige Dritte zu übertragen.
In diesen Fällen obliegt ihm die sorgfältige Auswahl der Hilfspersonen und die Gewähr für die fachliche Eignung.
Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Hilfspersonen die nachfolgenden Standards der Datensicherheit und Verschwiegenheit gewährleisten.

6. Vergütung, Rechnungslegung
6.1 Die Vergütung wird auf der Grundlage einer Standardzeile von 55 Anschlägen einschließlich Leerzeichen berechnet. Bei Mehr- oder Minderanschlägen pro Textzeile des Urtextes gelten jeweils 55 Anschläge als eine Zeile.
Die Mindestvergütung beträgt unabhängig von der Anzahl der Zeilen oder Anschläge 60,00 €.
In besonderen Fällen kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

Mit dem Honorar sind alle Leistungen des Übersetzers einschließlich des Korrekturlesens abgegolten.

6.2 Änderungswünsche des Auftraggebers, die nicht auf einer fehlerhaften Übersetzung des Urtextes beruhen, sind gesondert zu vergüten. Hierbei wird die für die Erstübersetzung angefallene Vergütung pro Zeile zugrunde gelegt.

6.3 Für Übersetzungen innerhalb eines Zeitraumes von 48 Stunden ab Auftragsbestätigung wird ein Aufschlag von 25 % der Regelvergütung berechnet.

6.4 Die Preise und Preisstaffeln richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Die Einstufung des Schwierigkeitsgrades erfolgt unter Berücksichtigung des Textinhaltes und der Sprache nach dem Ermessen des Übersetzers.

6.5 Die Übermittlung der Übersetzung erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Wege per E-mail.
Für die Übermittlung in anderer Form oder für die Speicherung auf Datenträger fällt eine gesonderte Vergütung gemäß Preisliste an.

6.6 Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

6.7 Kündigt der Auftraggeber den Auftrag nach Auftragsbestätigung oder wird der Auftrag in Folge von Umständen nicht oder nicht vollständig ausgeführt, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, steht dem Übersetzer für den bereits erbrachten Teil der Leistung die vereinbarte Vergütung und für den nicht erbrachten Teil der Leistung die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu.
6.8 Der Übersetzer ist berechtigt, ab einer voraussichtlichen Gesamtvergütung von mehr als 1000,00 € netto in angemessenem Abstand Abschlagsrechnungen zu stellen.

6.9 Die Rechnungsbeträge sind fällig und zahlbar innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge; Skonto ist nicht vereinbart.

7. Datensicherheit und Geheimhaltung
7.1 Alle dem Übersetzer überlassenen Texte und Informationen werden streng vertraulich behandelt und außer im Rahmen der gestatteten Weitergabe an Mitarbeiter oder Subunternehmer Dritten nicht zugänglich gemacht. Der Übersetzer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu wahren und diese Verpflichtung auch seinen Hilfskräften und Subunternehmern aufzuerlegen.

7.2 Der Übersetzer verpflichtet sich weiter, alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Anforderung unverzüglich an den Auftraggeber zurück zu geben.

7.3 Der Auftraggeber willigt ein, dass der Übersetzer Urtext und Übersetzung in elektronischer Form auf Datenträger speichert. Der Übersetzer verpflichtet sich, diese Daten durch den Einsatz eines Antivirenprogramms und einer Firewall gegen unbefugten Zugriff Dritter zu sichern.

7.4 Bei der Übermittlung der Daten im elektronischen Rechtsverkehr verwendet der Übersetzer eine Verschlüsselung mindestens nach dem SSL- Standard; ist diese Möglichkeit auf Seiten des Auftraggebers nicht vorhanden, erfolgt die Verschlüsselung nach dem dortigen Mindeststandard.
In diesem Fall übernimmt der Übersetzer keine Gewähr für die sichere Datenübermittlung.

8. Mängel
8.1 Etwaige Mängel der Übersetzung sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen ab Übermittlung der Übersetzung an den Auftraggeber, von diesem schriftlich zu rügen.
Nach Ablauf der Frist ist die Haftung für Mängel ausgeschlossen.

8.2 Bei berechtigter Mängelrüge hat der Übersetzer das Recht zur Nacherfüllung; der Anspruch und der Grund der Rüge sind dazu vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels zu spezifizieren.

8.3 Beseitigt der Übersetzer den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Nacherfüllung oder die Mängelbeseitigung endgültig ab, steht dem Auftraggeber das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
Weitergehende Rechte oder Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz bestehen in diesen Fällen nicht; das Gleiche gilt für eine Rückgriffshaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter.

9. Haftung
9.1 Der Übersetzer haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; das Gleiche gilt auch für die Haftung etwaiger eingeschalteter Hilfspersonen oder Subunternehmer und für das Auswahlverschulden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung vetragswesentlicher Hauptpflichten beschränkt.

9.2 Eine Haftung für Übersetzungsfehler aufgrund unrichtiger, unvollständiger, unleserlicher oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Urtexte, Unterlagen oder Informationen ist ausgeschlossen.
Das Gleiche gilt für Fälle höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten ausserhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Übersetzers.

9.3 Für Verlust oder Beschädigung auf dem Versandwege haftet der Übersetzer nicht; bei Übersendung im elektronischen Datenaustausch tritt die Haftung aus Abs. 1 nur ein bei Verletzung der Pflichten zur Einhaltung der Datensicherheit.

9.4 Die Haftung ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf einen Höchstbetrag von 5000,00 €, in allen anderen Fällen auf den Wert des Auftrages.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Verbrauchers.

9.5 Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt; § 202 Abs. 1 BGB bleibt hiervon unberührt.

9.6 Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt oder der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wurde, in sechs Monaten seit der Abnahme der Übersetzung.
10. Fristen und Verzug

10.1 Fristen sind für den Übersetzer nur dann verbindliche Vertragsfristen, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart werden.

10.2 Kommt der Übersetzer mit seiner Leistung in Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu kündigen.

10.3 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist der offene Rechnungsbetrag mit 8 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszins der EZB zu verzinsen.
Die Geltendmachung weitergehenden Schadenersatzes bleibt hiervon unberührt.

10.4 Ist der Auftrag im Falle des Verzuges des Auftraggebers noch nicht vollständig abgeschlossen, ist der Übersetzer berechtigt, die weitere Tätigkeit von der Zahlung des offenen Betrages abhängig zu machen. Er ist in diesem Falle weiter berechtigt, Vorauszahlung bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Bei mehreren Aufträgen kann der Übersetzer diese Rechte auch auf die weiteren Aufträge erstrecken.

10.5 Zahlt der Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht, ist der Übersetzer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
In diesem Falle richten sich seine Ansprüche nach Ziff. 6.7; die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.

11. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
11.1 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungsbeträge Eigentum des Übersetzers. Der Übersetzer behält sich die Urheberrechte ausdrücklich vor gem. § 3 UrhG; die Übertragung der Urheber- und Verwertungsrechte auf den Auftraggeber ist in jedem Falle bedingt durch die vollständige Zahlung der Vergütung.

11.2 Werden durch die Übersetzung Urheberrechte Dritter berührt oder verletzt und hieraus gegen den Übersetzer Ansprüche geltend gemacht, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Übersetzer in vollem Umfang hiervon frei zu stellen.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für den Auftrag und alle daraus entstehenden beiderseitigen Ansprüche gilt ausschließlich Deutsches Recht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag ist Hamburg.

13. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; das gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Stand 02/2011